Die Münchner Brauer zwischen Stadtrat und Landesherr (bis 1814)
_
Die bürgerlichen Brauer in München die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes als so genannte Braulehen vom bayerischen Herzog, dem Münchner Stadtherrn, erhielten, während allen anderen Berufen dieses Recht direkt vom Rat der Stadt verliehen wurde. Solche Braulehen gab es in keiner anderen bayerischen Stadt. Dieses landesherrliche Monopol gab den Münchner Brauern zwar eine Sonderstellung unter den städtischen Gewerbetreibenden, zog aber auch eine doppelte finanzielle Belastung nach sich: An den Herzog mussten Gebühren für die Ausstellung der Braulehen und eine jährliche Abgabe bezahlt werden, an die Stadt die jährliche Vermögenssteuer, wie von allen Bürgern.
Während die anderen Münchner Gewerbe und Handwerker seit dem Mittelalter in Zünften zusammengeschlossen waren, die unter städtischer Aufsicht standen, waren die Brauer rechtlich nur dem Landesherrn unterworfen. Dies verlieh den Münchner Brauern, deren Berufsorganisation in den Quellen als "officium praxationis" oder "prewambt" (Bräuamt) bezeichnet wurde, eine von den Organen städtischer Obrigkeit nicht immer gern gesehene Unabhängigkeit. Dennoch sahen sich die Brauer immer von zwei Seiten einer Fülle von Vorschriften, Regelungen und Handwerksordnungen ausgesetzt, von denen in erster Linie das herzogliche "Reinheitsgebot" von 1487 zu erwähnen ist, das zunächst nur für die Münchner Brauer galt, aber die gesamtbayerische Gesetzgebung von 1516 inhaltlich schon vorwegnahm.
Im Jahr 1561 bekam die Stadt München vom Herzog die hohe Gerichtsbarkeit verliehen. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden auch die Münchner Brauer dem Stadtgericht unterstellt, die nun als das "gesamte Handwerk der bürgerlichen Brauer in München" bezeichnet wurden und so als Berufsorganisation auftraten. Die landesherrlichen Braulehen bestanden aber weiter und wurden ab 1623 als kurfürstliche und nach 1806 noch als königliche Lehen ausgegeben. Diese eigentümliche Zwischenstellung der Münchner Brauer zwischen landesherrlichen und städtischen Regularien fand erst 1814 ihr Ende.
Eine Anmeldung für die Studienreihe "Kultur-Geschichte-Heimat" ist nur im Rahmen der gesamten Veranstaltungsreihe möglich.
Foto: Rechnungsbüchlein der kurfürstlichen Hofkammer mit Einnahmen aus den Gebühren für die Ausstellung von "preulehen" in München für das Jahr 1627 (1626: "nihil") (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, GL fasz. 2760/995).
- Dr. Michael Stephan
- Studienleitung: Marilen Strobel
- Gebühr gesamte Studienreihe (Neuanmeldungen) 110,00 EUR