Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ab der Volljährigkeit übernimmt jeder Mensch selbstständig Verantwortung über seine persönlichen Belange. Vom Briefgeheimnis über Mieterträge, von der Bestimmung des Wohnsitzes bis zu Entscheidungen über medizinische Maßnahmen. Doch was, wenn Wünsche und Entscheidungen nicht mehr mitgeteilt werden können?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann Vorkehrung getroffen werden, für eine Zeit, in der der Mensch selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu fällen bzw. zu äußern. Dazu gilt es, einem Menschen des persönlichen Vertrauens Vollmachten zu erteilen.
Mit einer Patientenverfügung kann das gewünschte medizinische Vorgehen für bestimmte Situationen im Vorfeld festgelegt werden.
Was bedeuten die Begrifflichkeiten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Worauf muss ich achten? Wie komme ich darüber ins Gespräch?
An diesem Abend erhalten die Zuhörer Informationen zur Thematik auf der Grundlage der Broschüre: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter vom bay. Staatsministerium für Justiz.
In Kooperation mit dem Hospizverein Werdenfels.
Referentin:
Christine Saller, ltd. Koordinatorin Hospizverein Werdenfels e.V.
Palliativfachkraft, zertifizierte Ethikberaterin im Gesundheitswesen
- Christine Saller
- Gebühr kostenlos