Zukunft Verein - Vereinsrecht und Haftung - Wissen für Vereinsvorstände
Wussten Sie, dass der Vereinsvorstand gegenüber Dritten im Außenverhältnis grundsätzlich uneingeschränkt haftet, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen?
Oder dass Verein und Vorstand gesamtschuldnerisch haften und deshalb Geschädigte wählen können, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen.
Deshalb gehört es auch zu den Aufgaben eines jeden Vereins, seinen Vorstand zu schützen.
Was das Vereinsrecht genau besagt und wie mit dieser speziellen Haftungssituation umgegangen werden sollte, erfahren Sie von Dr. Caroline Dressel.
- Dr. Caroline Dressel
- Gebühr 12,00 EUR